Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminar- und Fortbildungsveranstaltungen der publicon Medienakademie

Stand: 01. Januar 2023

A. Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Vertragspartner und der Christlichen Medieninitiative pro e.V. (nachfolgend „Veranstalter“ genannt), für alle von ihm bzw. der publicon Medienakademie angebotenen Fortbildungs- und Seminarveranstaltungen. Die AGB werden mit Vertragsschluss wesentlicher Bestandteil des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrages.

(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht dieser der mitgeteilten Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Vertragspartner im Falle der Änderungen der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.

(3) Der Vertragspartner erkennt mit Vertragsschluss die Geltung dieser AGB ausdrücklich an.

(4) Von diesen AGB abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Vertragspartners sind für den Veranstalter unverbindlich, auch wenn er nicht widerspricht oder der Vertragspartner erklärt, nur zu seinen Bedingungen an der Veranstaltung teilzunehmen bzw. Teilnehmer entsenden zu wollen.

2. Anmeldung/Vertragsschluss

(1) Die Mitteilung der Dienstleistungen des Veranstalters, insbesondere der Seminarangebote, ist unverbindlich und stellt noch kein bindendes Angebot dar. Erst die Anmeldung zu einer Dienstleistung durch den Vertragspartner ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Falle der Annahme des Angebots versendet der Veranstalter auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail eine Auftrags- bzw. Anmeldebestätigung. Aus dieser ergibt sich insbesondere der Beginn und der Ort der Veranstaltung. Außerdem werden der Organisationsleiter und der voraussichtliche Dozent in der Auftrags- bzw. Anmeldebestätigung aufgeführt.

(2) Die Anmeldung kann nur schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail direkt an die vom Veranstalter angegebene Adresse der publicon Medienakademie erfolgen.

(3) Der Vertragspartner verpflichtet sich, dem Veranstalter alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Informationen frühzeitig zu erteilen. Soweit für eine Veranstaltung Zugangsvoraussetzungen ausgeschrieben sind, hat er alle hierfür notwendigen Nachweise bereits mit der Anmeldung vorzulegen. Auf Einschränkungen, z.B. infolge körperlicher Behinderungen hat er den Veranstalter bereits bei Anmeldung hinzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Räumlichkeiten des Veranstalters nicht behindertengerecht ausgebaut sind.

(4) Soweit die Veranstaltung von der Teilnehmerzahl her begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

3. Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung in den jeweiligen Veranstaltungsinformationen (z.B. Seminarprogramm oder Website) ausgewiesene Vergütung (z.B. Seminargebühren). Der Vertragspartner hat die jeweilige Vergütung im Anmeldeformular einzutragen. Alle Vergütungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Neben der Anmeldebestätigung erhält der Vertragspartner mit den Unterlagen für die gebuchte Veranstaltung noch eine gesonderte Aufforderung über die zu zahlende Vergütung. Diese ist dann innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung auf das angegebene Konto des Veranstalters zu überweisen.

(3) Erfolgt die Zahlung der Vergütung im Internet mit Kreditkarte, werden die persönlichen Daten über das Übertragungsverfahren „SSL“ verschlüsselt.

(4) Für den Fall eines Zahlungsverzugs behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor, den Vertragspartner von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen bzw. die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung zurückzubehalten. Die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugszinsen und von Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

4. Widerrufsrecht

Soweit der Vertragspartner Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, steht dem Vertragspartner ein Widerrufsrecht zu. Hinsichtlich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts wird auf die Widerrufsbelehrung im Anhang verwiesen.

5. Durchführung und Inhalt der Veranstaltung

(1) Die Durchführung und der Inhalt der Veranstaltung richtet sich bei der Veranstaltung von Seminaren nach der im aktuellen Seminarprogramm der publicon Medienakademie enthaltenen Leistungsbeschreibung, ansonsten nach den auf der Website www.publicon.org enthaltenen Angaben. Nicht zum Leistungsangebot gehören Unterbringung sowie Fahr- und Abholdienste, soweit diese nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt sind. Sofern der Vertragspartner aus reiner Gefälligkeit vom Veranstalter vom Bahnhof abgeholt wird, erfolgt dies unter Ausschluss jeglicher Haftung. Der Vertragspartner hat in diesem Fall den Veranstalter auf Anforderung von einer Haftung schriftlich freizustellen.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, soweit dies aus organisatorischen Gründen erforderlich wird, Zeit und Ort der Veranstaltung zu ändern oder die Veranstaltung ganz abzusagen. Eine Absage ist insbesondere dann zulässig, wenn 10 Tage vor Beginn einer im Seminarprogramm ausgeschriebene Veranstaltung die Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen noch nicht erreicht ist und damit eine kostendeckende Durchführung der Veranstaltung nicht sichergestellt werden kann. Der Veranstalter hat den Vertragspartner über eine solche Änderung bzw. Absage unverzüglich zu informieren.

(3) Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung mit einem bestimmten Dozenten. Dies gilt auch dann, wenn die betreffende Veranstaltung mit einem bestimmten Dozenten angekündigt worden ist. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, den angekündigten Dozenten, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines anderweitigen Ausfalls durch einen gleichermaßen qualifizierten Dozenten zu ersetzen.

(4) Notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Insbesondere bei Veranstaltungen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Veranstalter befugt, die vorangekündigte Einteilung des Inhalts, soweit dies aus sachlichen und/oder organisatorischen Gründen geboten ist, nachträglich abzuändern.

(5) Änderungen nach den Ziffern 3. und 4. berechtigen den Vertragspartner weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Vergütung. Bei einer Änderung gemäß Ziffer 3. kann der Vertragspartner zwischen einer Teilnahme an einem Ersatztermin und einer Rückerstattung der Vergütung wählen. Im Fall der ersatzlosen Streichung einer Veranstaltung, werden gezahlte Vergütungen im vollen Umfang zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere solche auf Schadenersatz (z.B. wegen der Stornogebühren für Reise- und/oder Hotelkosten) sind jedoch ausgeschlossen, soweit der Veranstalter die Änderung bzw. Absage nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat (siehe hierzu weitere Details unter Ziffer 10. (1)).

6. Lehr- und Lernmittel

(1) Soweit Lehr- und Lernmittel nicht vom Veranstalter oder Dozenten bereit gestellt werden, hat der Vertragspartner sich diese in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten selbst zu beschaffen.

(2) Die Rechte an dem vom Veranstalter und/oder Dozenten herausgegebenen Lehr- und Lernmittel liegen beim Veranstalter bzw. dem jeweiligen Dozenten und bleiben diesen ausdrücklich vorbehalten. Jede unberechtigte Vervielfältigung und Verbreitung oder sonstige Nutzung kann zivilrechtlich und ggf. auch strafrechtlich verfolgt werden.

7. Teilnahmebescheinigung

(1) Am Ende einer Veranstaltung erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Aus ihr gehen vor allem die während der Veranstaltung erörterten Inhalte hervor.

(2) Die Teilnahmebescheinigung wird nur dann dem Vertragspartner ausgehändigt, wenn zuvor die Vergütung gemäß Ziffer 3. vollständig bezahlt worden ist.

8. Haftung

(1) Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Veranstalter jedoch lediglich für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Er haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

(2) Die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und Einrichtungen des Veranstalters erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust und Diebstahl, soweit er diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

(3) Die Veranstaltungen sind so konzipiert, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Veranstaltungsziele erreichen kann. Für einen Seminar bzw. Fortbildungserfolg haftet der Veranstaltet jedoch nicht. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für etwaige Folgeschäden, die aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten zu den Veranstaltungen entstehen.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Veranstalter haftet daher nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Online-Angebote.

9. Datenschutz

(1) Sämtliche vom Vertragspartner mitgeteilte Daten (insbesondere Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) wird der Veranstalter ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts nutzen.

(2) Der Veranstalter verwendet die Daten zur Vertragsabwicklung der gebuchten Veranstaltung. Darüber hinaus werden die Daten für statistische Erhebungen und die Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen des Veranstalters genutzt.

(3) Der Vertragspartner erklärt sich mit der Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten zu den vorgenannten Zwecken durch den Veranstalter sowie mit der Zusendung weiterer Informationen (z.B. dem aktuellen Seminarprogramm und einem Newsletter) ausdrücklich einverstanden.

(4) Die erhobenen Daten werden nur solange gespeichert, wie dies für die vorgenannten Zwecke erforderlich ist bzw. gesetzliche Vorschriften dies erfordern. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Ihre gesonderte Zustimmung nicht zulässig.

(5) Der Vertragspartner ist berechtigt, vom Veranstalter Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Er kann der Verwendung seiner Daten gegenüber dem Veranstalter jederzeit widersprechen. Er muss dann jedoch damit rechnen, dass hierdurch ggf. die Vertragsabwicklung erheblich erschwert wird.

(6) Soweit der Vertragspartner weitere Informationen zum Datenschutz wünscht, personenbezogenen Daten abrufen möchte oder die vom ihm hiermit ausdrücklich erteilte Einwilligung widerrufen bzw. deren Verwendung widersprechen will, steht ihm ein Support unter der E-Mail-Adresse info@publicon.org oder telefonisch unter 06441/5 66 77 66 zur Verfügung.

(7) Die publicon Medienakademie setzt das Newsletter-Tool SendInBlue für die Erstellung und Verwaltung des Newsletters ein. Die erforderlichen Daten der Newsletter-Empfänger werden dabei webbasiert auf einem Server von SendinBlue in einem Bereich gehostet, zu dem ausschließlich die publicon Medienakademie einen passwortgeschützten Zugang hat. Vertragsbasis zwischen der publicon Medienakademie und SendInBlue ist die AGB und Datenschutzerklärung von SendInBlue, die Sie hier nachlesen können, insbesondere § 11: http://www.cleverreach.de/tos. Demnach wird zugesichert, dass SendInBlue weder auf die Daten der Newsletter-Empfänger zugreift noch sie in irgendeiner anderen Weise nutzt.

Das Newsletter-Tool analysiert die Reichweite der jeweiligen Newsletter, um sicherzustellen, dass die Sendungen die Empfänger tatsächlich erreichen. Die dabei erkennbaren individuellen Verhaltensmuster werden lediglich für eine statistische Auswertung des Newsletter-Erfolges verwendet und keinesfalls an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken eingesetzt.

Mit der Nutzung des Eintragungsformulares in dieser Website erklären Sie sich mit der Datenverarbeitung durch SendInBlue in dem ersichtlichen Umfang einverstanden.

10. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

(1) Damit die Veranstaltung überhaupt kostendeckend stattfinden kann, wird eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern vereinbart. Soweit diese Zahl nicht erreicht wird, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Die Absage erfolgt dann schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail bis spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung durch den Veranstalter. Soweit zu diesem Zeitpunkt die Vergütung bereits gezahlt wurde, wird diese unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners bestehen nur bei Nachweis eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des Veranstalters. Im Falle eines Rücktritts wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl erhält der Vertragspartner vom Veranstalter innerhalb bestehender Möglichkeiten ein Alternativangebot zugesandt.

(2) Im Falle höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, Krieg etc.) oder wenn die Veranstaltung aus anderen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann, ist der Veranstalter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen. In diesem Fall hat der Vertragspartner lediglich die anteilige Vergütung für den bereits stattgefundene Veranstaltung zu zahlen.

(3) Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt dem Veranstalter ausdrücklich vorgehalten. Ein wichtiger Grund liegt nach dem Gesetz vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn

Ehrverletzungen bzw. Schmähkritik gegenüber dem Dozenten und/oder Teilnehmern ausgesprochen werden,

die Veranstaltung durch sachfremde Beiträge oder anderes Verhalten des Vertragspartners andauernd gestört und der Veranstalter dadurch an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird,

die Gesundheit des Vertragspartners, der Teilnehmer und/oder des Dozenten oder Dritter durch Verhaltensweisen bzw. Krankheit des Vertragspartners gefährdet ist,

gegen die Hausordnung des Veranstalters verstoßen wird. Insbesondere ist der Genuss von Alkohol und Rauschmitteln während des Unterrichts und in den Pausen unzulässig.

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgter Abmahnung zulässig.

(4) Anstelle des Ausspruchs einer Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 3., ist der Veranstalter auch berechtigt, den Vertragspartner von der Veranstaltung auszuschließen.

(5) Der Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung bleibt bei einem Vorgehen nach Ziffer 10 Absätze (3) und (4) unberührt.

11. Stornierung/Kündigung durch den Vertragspartner

(1) Eine Stornierung der Anmeldung durch den Vertragspartner bis zu 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei.

(2) Bei einer Stornierung der Anmeldung vom 20. bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird die Zahlung eines Betrages in Höhe von 50 % der vertraglichen Vereinbarung zur Zahlung fällig.

(3) Bei einer Stornierung der Anmeldung ab dem 13. Tag vor der Veranstaltung wird die volle Vergütung zur Zahlung fällig.

(4) Soweit der Vertragspartner dem Veranstalter nachweist, dass die durch die Stornierung entstandenen Kosten geringer ausfallen als die nach den Absätzen (2) und (3) veranschlagten Pauschalbeträge, wird der Vertragspartner lediglich mit dem geringeren Betrag belastet.

(5) Im Falle einer krankheitsbedingten Stornierung können die Stornierungsgebühren dem Vertragspartner im Einzelfall nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests ganz erlassen werden. Die Entscheidung steht im sachgemäßen Ermessen des Veranstalters.

(6) Der Vertragspartner ist zur Kündigung berechtigt, wenn ihm die Teilnahme an der abgeänderten Veranstaltung nach Ziffer 5 Abs. (4) dieser AGB unzumutbar ist. Der Vertragspartner hat in diesem Fall ein anteiliges Entgelt für die bereits absolvierten Seminar- bzw. Fortbildungsstunden zu entrichten. Überzahlte Beträge sind zu erstatten.

(7) Jede Stornierung bzw. Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für den Kündigungszeitpunkt kommt es auf den Eingang des Schriftstücks bzw. der Datei beim Veranstalter an.

12. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen des Staates in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragspartei dann einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehenden Regelungen gilt entsprechend bei Regelungslücken.

B. Besondere Bedingungen für INHOUSE-Veranstaltungen

1. Vertragsgegenstand

(1) Die Christliche Medieninitiative pro e.V. (Auftragnehmer) führt für den Auftraggeber die im Einzelvertrag näher bezeichneten Veranstaltungen (z.B. Seminare, Trainings, Workshops) durch. Die Leistungen des Veranstalters bestehen aus folgenden Leistungen:

– Konzeption der Veranstaltung,
– Vorbereitung der Veranstaltung,
– Fachliche Durchführung der Veranstaltung,
– Stellung des Dozenten,
– Erstellung der Seminarunterlagen, soweit erforderlich.

(2) Zur weiteren Konkretisierung des Vertragsgegenstands ist ein Einzelvertrag schriftlich abzuschließen. In ihm sind die Dauer, die zeitlichen Anforderungen, der Name des Dozenten, die Ziele und Zielgruppen sowie die einzelnen Inhalte und die Grundausstattung sowie Tagungstechnik für die Veranstaltung näher zu bestimmen.

2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist für die „technische und organisatorische Durchführung“ der Veranstaltung vor Ort verantwortlich. Insbesondere stellt er den Raum, die Grundausstattung an Lernmitteln und die Tagungstechnik bei. Soweit möglich, unterstützt er zudem den Auftragnehmer bei der fachlichen Durchführung. Vor allem teilt er den vom Auftragnehmer gestellten Dozenten alle Informationen mit, die dieser zur Ausführung des Auftrags benötigt.

(2) Der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Veranstaltungsraum muss für die vereinbarte Veranstaltung geeignet sein. Es ist insbesondere auf einen hinreichenden Freiraum, Tageslicht und Frischluftzufuhr und die erforderlichen elektrischen Anschlüsse zu achten.

(3) Die Kosten für den Veranstaltungsraum und die Bereitstellung der notwendigen Technik werden vom Auftraggeber übernommen. Dieser verschafft dem Dozenten zudem eine angemessene Unterkunft und übernimmt hierfür die Kosten unmittelbar gegenüber dem Hotel. Eine Hotelbuchung durch den Auftragnehmer mit nachträglicher Rechnungsstellung an den Auftraggeber ist nur nach Absprache möglich.

(4) Die Verpflegung der Teilnehmer und des Dozenten während der Veranstaltung obliegt ebenfalls dem Auftraggeber, soweit keine anderweitige Vereinbarung im Einzelvertrag getroffen worden ist.

3. Vergütung und Abrechnung

(1) Zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird pro Veranstaltungstag ein Tagessatz zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Diesem Tagessatz liegt eine tägliche Veranstaltungsdauer von mindestens 8 (in Worten: acht) Unterrichtsstunden á 45 Minuten zuzüglich der üblichen Pausen zugrunde. In der Regel beträgt die tägliche Veranstaltungsdauer damit insgesamt 8 Zeitstunden.

(2) Weitergehende Leistungen, wie z.B. Vorbereitungs-, Nachbereitungs- und Analysegespräche sind gesondert zu vereinbaren und zu honorieren.

(3) Die An- und Rückreise des Dozenten wird vom Auftragnehmer organisiert und mit den anfallenden Reisekosten und Spesen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

(4) Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Auftragnehmer spätestens nach Abschluss der Veranstaltung. Die Rechnung ist umgehend nach ihrem Eingang beim Auftraggeber zu bezahlen.

4. Stornierung durch den Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt bis zu 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei zu stornieren. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor der Veranstaltung fallen 50 % der vereinbarten Vergütung an. bei einer Stornierung ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird die Veranstaltungsgebühr zu 100% berechnet.

(2) Vereinbarte und geleistete Vorbereitungsarbeiten (z.B. der Dozenten zur fachlichen Planung der Veranstaltung) sind unabhängig von den vorgenannten Regelungen in voller Höhe vom Auftraggeber zu zahlen. Der Auftragnehmer ist bemüht, den Dozenten anderweitig angemessen einzusetzen. Sofern dies gelingt ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Eventuell auf den Auftragnehmer zukommende Stornierungskosten für die Absage von Hotelbuchungen sind vom Auftraggeber zu übernehmen und werden an diesen weitergeleitet.

5. Absage der Veranstaltung durch den Auftragnehmer/Änderungsvorbehalt

(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, notwendige organisatorische und/oder inhaltliche Änderungen vor und während der Veranstaltungen vorzunehmen, soweit das abgestimmte Veranstaltungskonzept dadurch nicht wesentlich verändert wird.

(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, bis spätesten 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück zu treten, falls die Veranstaltung, z.B. wegen Krankheit des Dozenten oder höherer Gewalt, abgesagt werden muss. In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer versuchen, einen Ersatztermin anzubieten, sofern dies möglich ist und der Auftraggeber damit einverstanden ist. Der Auftragnehmer behält sich zudem die Benennung eines gleichermaßen qualifizierten Ersatzdozenten vor.

6. Haftung

(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Soweit der Auftraggeber zugleich Arbeitgeber der Teilnehmer ist, besteht eine gesetzliche Unfallversicherung während der Veranstaltungszeiten. Außerhalb der Veranstaltung greift die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich nicht. Der Auftraggeber hat hier ggf. für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

(2) Im Übrigen gilt die Haftungsregelung zu Ziffer 8. der AGB.

7. Sonstige Regelungen

Soweit nicht in diesen Besonderen Bedingungen anders geregelt, gelten für INHOUSE-Veranstaltungen ergänzend die Allgemeinen Bestimmungen der AGB. Der allgemeine Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Auftragnehmers in Wetzlar.

C. ANHANG

Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung

Soweit Sie sich beim Besuch unserer Homepage www.publicon.org zu Veranstaltungen (z.B. Seminar- oder Fortbildungsveranstaltungen) anmelden, möchten wir Sie hiermit auf Folgendes hinweisen:

(1) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

(2) Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Dienstleistungen sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen unseres Internetangebots.

(3) Die Präsentation unserer Dienstleistungen stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Erst die Anmeldung durch Sie ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Wir werden den Zugang Ihrer Anmeldung elektronisch bestätigen. Im Falle der Annahme Ihres Angebots versenden wir an Sie zusätzlich noch eine Auftrags- bzw. Anmeldebestätigung per Brief, Telefax oder E-Mail.

(4) Vor Versendung des Anmeldeformulars werden Sie nochmals aufgefordert, Ihre Angaben zu überprüfen und Eingabefehler zu korrigieren.

(5) Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Steuern und Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

(6) Die Vergütung wird 8 Tage nach Erhalt einer gesonderten Zahlungsaufforderung fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos durch Überweisung.

Unsere Bankverbindung lautet:
IBAN DE67 5139 0000 0040 9833 09 bei der Volksbank Mittelhessen eG

(7) Sie haben ein Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Christliche Medieninitiative pro e.V.
Charlotte-Bamberg-Straße 2
35578 Wetzlar

Telefax: +49 (0) 6441 5 66 77 33

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzung (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

(8) Die für die Abwicklung des Vertrages zwischen Ihnen und uns benötigten Daten werden von uns gespeichert und sind für Sie jederzeit zugänglich. Insoweit verweisen wir auf die Regelungen des Datenschutzes in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminar- und Fortbildungsveranstaltungen der publicon Medienakademie.

(9) Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht.

(10) Im Übrigen verweisen wir auf unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminar- und Fortbildungsveranstaltungen der publicon Medienakademie.

Christliche Medieninitiative pro e.V.
(Registergericht: Amtsgericht Wetzlar, Registernummer VR 1399),
Charlotte-Bamberg-Straße 2, 35578 Wetzlar, Umsatzsteuer-ID: DE 186480222